2.3.2. Wie dargelegt (E. 2.1) ist nach der Rechtsprechung nicht verlangt, dass eine Mobilfunkantenne ausschliesslich der Bauzone dient, in welcher sie errichtet werden soll. Dem Standortdatenblatt (act. G 10/13 Beilage) ist in diesem Zusammenhang zu entnehmen, dass der Sektor mit Hauptstrahlrichtung 260° einen kleineren vertikalen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/26 Publikationsplattform St.Galler Gerichte