c. Mit Schreiben vom 25. Mai 2011 liess die Q. SA der Bauverwaltung X. mitteilen, dass sie am Standort der Mobilfunkanlage gemäss Baugesuch festhalte. Das Amt für Umwelt und Energie (AFU) prüfte das Standortdatenblatt der Baugesuchstellerin und bestätigte mit Schreiben vom 18. Juli 2011 die Einhaltung der gesetzlich geforderten Immissions- und Anlagegrenzwerte (act. G 10/13 Beilagen). Innerhalb der öffentlichen Auflage des Baugesuchs wurden zahlreiche Einsprachen erhoben, welche die Baukommission X. mit Entscheid vom 3. September 2012 abwies, soweit sie darauf eintrat.