Gemeinderates vom 30. Juni 2009 erhobenen Rekurs hiess das Baudepartement des Kantons St. Gallen mit Entscheid vom 22. Januar 2010 gut und hob die Planungszone auf. In den anschliessenden Rechtsmittelverfahren wurde der Rekursentscheid bestätigt (Urteil des Verwaltungsgerichts B 2010/33 vom 11. Mai 2010; bestätigt durch das Bundesgericht).