cc) Die Ehefrau äusserte gegenüber der Polizei, nach der Trauung hätten sie und die bei der Hochzeit Anwesenden in der Wohnung einen Apéro eingenommen und Torte gegessen. Der Ehemann hielt dagegen fest, sie hätten im Migros-Restaurant etwas getrunken. Verwandte der Ehefrau waren bei der Hochzeit nicht anwesend. Offensichtlich wurde auf grössere Festlichkeiten verzichtet. Hinzu kommt, dass keine engeren Beziehungen zu Bekannten und Verwandten des anderen Ehegatten gepflegt werden. Dies sind ebenfalls Indizien für eine Scheinehe. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte