bb) Der Beschwerdeführers hat nach eigener Darstellung seine derzeitige Ehefrau im Sommer 2000 in Antalya während eines Ferienaufenthalts kennen gelernt. In der Folge will er nur noch brieflichen Kontakt mit ihr gehabt haben. Am 15. Dezember 2001 reiste er in die Schweiz mit der Absicht, N. zu heiraten. Der Entschluss zur Heirat kam somit nur nach wenigen gemeinsam verbrachten Tagen zustande. Zudem hatten die Eheleute erhebliche Sprachschwierigkeiten. Die Ehefrau sagte aus, sie hätten nicht gut telefonieren können, da der Ehemann die deutsche Sprache nicht verstanden habe. Folglich hätten sie einander geschrieben, wobei ein Kollege des Ehemannes übersetzt habe.