Am 15. Dezember 2001 reiste G.K. mit einem Besuchervisum auf Einladung der in St. Gallen wohnhaften Schweizer Staatsangehörigen N., geboren 1969, in die Schweiz ein. Am 3. Januar 2002 beantragte N. eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zwecks Vorbereitung der Heirat. Am 22. April 2002 heirateten N. und G.K. in St. Gallen. In der Folge wurde dem Ehemann eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs erteilt, welche am 20. Dezember 2002 bis 17. Januar 2004 verlängert wurde. Mit Verfügung vom 25. August 2004 wies das Ausländeramt das Begehren um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ab mit der Begründung, es liege eine Scheinehe vor.