2./ Die Beschwerdeführer bezahlen mit solidarischer Haftung die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 5'000.-- unter Anrechnung des geleisteten Kostenvorschusses von Fr. 3'000.--. Die Kosten werden gesamthaft bei T. B.-S., K., erhoben. 3./ Ausseramtliche Kosten werden nicht entschädigt. V. R. W. Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: © Kanton St.Gallen 2025 Seite 18/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Zustellung dieses Entscheides an: – die Beschwerdeführer (durch Rechtsanwalt Dr. Jakob Schönenberger, 9501 Wil) – die Vorinstanz – die Beschwerdegegnerin – die Beschwerdebeteiligte am: