landwirtschaftlich genutzte Fläche quer zur Bewirtschaftungsrichtung, geht man in Uebereinstimmung mit dem Gutachten Nebiker/Uhlmann davon aus, dass die Bodenverhältnisse eine Bewirtschaftung in Richtung Nord/Süd verlangen. Sodann ist damit zu rechnen, dass der Boden dort kleinräumig Schaden nimmt, wo das Rindvieh den Korridor beim Weidegang auf Flurstrassen überquert.