c) Im Gegensatz zur Auffassung der Beschwerdeführer hat die Vorinstanz dieses ausgewiesene öffentliche Interesse an einer Verbesserung der ökologischen Verhältnisse im Bereich der beiden Moore von nationaler Bedeutung ihrem privaten Interesse an einer möglichst optimalen landwirtschaftlichen Nutzbarkeit des umliegenden Gebiets gegenübergestellt. Unbestritten ist, dass die Verwirklichung der zur Diskussion stehenden ökologischen Massnahmen zur Folge hat, dass die Bewirtschaftung der Parzellen Nrn. 7074 und 7083 mit Nachteilen verbunden ist, die nicht bestünden, wenn auf den Oeko-Streifen verzichtet würde. Wie sich auch anlässlich des Augenscheins gezeigt hat, durchschneidet der Streifen die