Eine Erweiterung ihres Lebensraums, wie sie der geplante Oeko-Streifen gewährleistet, könnte somit mit einer nur teilweisen Renaturierung nicht verwirklicht werden. Dabei ist nicht entscheidend, dass sich anlässlich des Augenscheins gezeigt hat, dass das "Turpenriet" heute nicht durchgehend mit Schächten mit dem "Nördli" verbunden ist. Nach Art. 15 Abs. 1 NHV können neue Verbindungen zum Schutz bestehender Biotope geschaffen werden.