Uhlmann davon ausgeht, aus ökologischer Sicht sei ein offenes Gewässer mit Bepflanzung einem in grosse Rohre verlegten Gewässer überlegen. Sodann erweist sich die teilweise Oeffnung des Grabens, wie sie die Beschwerdeführer vorschlagen, unter dem Gesichtspunkt des Artenschutzes als untauglich. Gemäss Aussage des Vertreters des Natur- und Landschaftsschutzes sind die wandernden Tiere nicht in der Lage, sich in einer Röhre zu orientieren, die mehr als 15 m lang ist. Eine Erweiterung ihres Lebensraums, wie sie der geplante Oeko-Streifen gewährleistet, könnte somit mit einer nur teilweisen Renaturierung nicht verwirklicht werden.