Er dient dazu, den Populationen eine Ueberlebenschance zu geben. Somit besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Vernetzung der beiden Schutzgebiete, zumal ein offen geführtes Gewässer mit naturnaher Verbauung und Ufergestaltung unter dem Gesichtspunkt des Natur- und Landschaftsschutzes einer unterirdischen Wasserführung vorzuziehen ist, und auch das Gutachten Nebiker/ © Kanton St.Gallen 2025 Seite 15/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte