Das Baudepartement hatte der Beschwerdegegnerin im weiteren am 27. Juli 1994 den Entwurf des Eidgenössischen Departements des Innern zu einem "Inventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung" zugestellt, aus dem hervorgeht, dass das "Turpenriet" ein von Ueberdüngung gefährdetes artenreiches Laichgebiet ist, das es mit einem Düngeverbot und einer Verbindung zum Wald (Hecke, Extensivfläche) zu schützen gilt. Wie bereits ausgeführt, ist die Frage, welche Auswirkungen die Verwirklichung des Oeko-Streifens auf die landwirtschaftliche Nutzung hat, sodann Gegenstand des Gutachtens Nebiker/ Uhlmann, das im Rahmen des Rekursverfahrens auf Antrag der Beschwerdeführer eingeholt worden ist.