zuzulassen und unterliegen der freien Beweiswürdigung durch den Richter (vgl. dazu Leuenberger/Uffer, ZPO, Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen, Bern 1999, N 1 ff. zu Art. 118 ZPO). Das Baudepartement hatte der Beschwerdegegnerin im weiteren am 27. Juli 1994 den Entwurf des Eidgenössischen Departements des Innern zu einem "Inventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung" zugestellt, aus dem hervorgeht, dass das "Turpenriet" ein von Ueberdüngung gefährdetes artenreiches Laichgebiet ist, das es mit einem Düngeverbot und einer Verbindung zum Wald (Hecke, Extensivfläche) zu schützen gilt.