Des weiteren diene der Korridor diversen gefährdeten Vogel- und Säugetierarten als Lebensraum. Mit Beschluss Nr. 1516 vom 24. Oktober 1995 habe der Grosse Rat (richtig: Regierung) denn auch darauf hingewiesen, dass die Gesamtmelioration den Interessen von Natur- und Landschaftsschutz Rechnung zu tragen habe und dass mit einer Güterzusammenlegung, die durch öffentliche Beiträge unterstützt werde, neben dem Hauptzweck, der Strukturverbesserung in der © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte