18b Abs. 2 NHG, für ökologischen Ausgleich zu sorgen, Rechnung getragen, und das Projekt erweise sich für die Vernetzung der Biotope als bedeutsam. Dies komme auch dadurch zum Ausdruck, dass das Bundesamt für Landwirtschaft die Subventionierung der geplanten Wege am 28. März 2002 an die Bedingung geknüpft habe, dass das Gewässer renaturiert werde. Das Planungsamt hielt am 22. November 2002 fest, der geplante Oeko-Korridor diene der Vernetzung von zwei Schutzgebieten von nationaler Bedeutung. Infolge der engen Nachbarschaft der beiden Gebiete sei das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag besonders günstig.