b) Unbestritten ist, dass die Gebiete "Turpenriet" und "Nördli" gesetzlich geschützt sind. Seit dem Jahr l996 gelten sie als Flachmoore von nationaler Bedeutung (vgl. Nrn. 426/427 im Anhang 1 der Flachmoorverordnung, SR 451.33). Schutzziel ist nach Art. 4 dieser Verordnung, dass die Objekte ungeschmälert erhalten werden. Zum Schutzziel gehört insbesondere auch die Erhaltung und Förderung der standortheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer ökologischen Grundlagen sowie die Erhaltung der © Kanton St.Gallen 2025 Seite 11/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte