Nach Art. 5 MelG ist indessen das Interesse, Kulturland und Wald als Produktionsgrundlage der Land- und Forstwirtschaft zu erhalten oder zu verbessern, gegen das Interesse abzuwägen, die Natur als Lebensgrundlage und Erholungsbereich © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte des Menschen zu schützen, zu pflegen und zu gestalten. Gegen das wirtschaftliche, technische und planerische Interesse an der