Sie begründen dies damit, die Vorinstanz gehe von der unrichtigen Annahme aus, es sei ihnen spätestens seit 15. September 1994 bekannt, dass die Ausscheidung einer Fläche für eine Pufferzone und einen Wanderkorridor im Gebiet "Turpenriet-Nördli" geplant sei. Sie hätten die Vereinbarung vom 27. Februar 1995 aber nicht abgeschlossen, wenn sie gewusst hätten, dass ein Oeko-Streifen die Grossparzelle in zwei Teile schneiden könnte.