D./ Das Verwaltungsgericht hat vor seinem Entscheid einen Augenschein durchgeführt. Die Verfahrensbeteiligten wurden dazu eingeladen und erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. Auch waren je ein Vertreter des Landwirtschaftsamtes und des Amtes für Raumentwicklung, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz, zugegen. Darüber wird in Erwägung gezogen: © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 1./ Die Sachurteilsvoraussetzungen sind von Amtes wegen zu prüfen: