1 sei den Beschwerdeführern eine Entschädigung von Fr. ..... zuzusprechen (Ziff. 2). Eventuell sei die Sache zur Festlegung der Entschädigung an die Meliorationskommission Kirchberg zurückzuweisen (Ziff. 3). Am 10. Dezember 2003 beantragte das Volkswirtschaftsdepartement, die Beschwerde sei abzuweisen. Auch die Verwaltungskommission der Gesamtmelioration und der Gemeinderat K. äusserten sich dahingehend, es sei ihr keine Folge zu geben.