C./ Am 17. November 2003 erhoben T. und A. B.-S. gegen den Entscheid des Volkswirtschaftsdepartements vom 31. Oktober 2003 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Sie stellen die Rechtsbegehren, der angefochtene Entscheid sei bezüglich des Wasserbauprojekts Oe 108.1 (Bachausdolung) und der ökologischen Massnahmen G 108.10 (Bepflanzung) auf der Parzelle Nr. 7082 aufzuheben und es sei auf die Ausführung des genannten Wassserbauprojekts und der ökologischen Massnahmen zu verzichten (Ziff. 1). Bei Abweisung des Antrags unter Ziff. 1 sei den Beschwerdeführern eine Entschädigung von Fr. ..... zuzusprechen (Ziff. 2).