B./ Am 22. August 2002 erhoben T. und A. B.-S. gegen den Gesamtentscheid des Gemeinderats K. vom 13. August 2002 Rekurs beim Volkswirtschaftsdepartement. Sie stellten u.a. das Rechtsbegehren, Ziff. 11 des Gesamtentscheids sei aufzuheben (Ziff. 1), eventuell sei die Angelegenheit an den Gemeinderat K. zurückzuweisen. Zur Begründung wurde vorab geltend gemacht, der Gemeinderat K. habe gegen Treu und Glauben verstossen und die ökologischen Massnahmen seien nicht gerechtfertigt. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte