Mit Gesamtentscheid vom 13. August 2002 hiess der Gemeinderat K. die Einsprache von T. und A. B.-S. in einem Nebenpunkt gut und wies sie u.a. ab, was das Wasserbauprojekt Oe 108.1 und ökologische Massnahmen G 108.10 anbetrifft (Ziff. 11). Sodann erteilte er die Baubewilligung.