Beschwerdegegnerin, sowie Meliorationsgenossenschaft K., B. L., Präsident Verwaltungskommission, Beschwerdebeteiligte, betreffend Bauprojekte/ökologische Massnahmen im Raum Turpenriet-Nördli hat das Verwaltungsgericht festgestellt: A./ a) T. und A. B.-S. bewirtschaften zusammen mit ihrem Sohn das im Rahmen der landwirtschaftlichen Güterzusammenlegung K. (abgekürzt Gesamtmelioration) arrondierte landwirtschaftliche Gewerbe "T.". Am 27. Februar 1995 schlossen Albina B.-S. (mit Zustimmung ihres Ehemanns) und die Gesamtmelioration bezüglich der Neuverteilung des Eigentums eine Vereinbarung ab. .......... Die Gesamtmelioration gab das Land am 15. März 1995 frei.