6.1 Das AFU hält in seinem Amtsbericht vom 29. Juli 2019 fest, nach der "Vollzugshilfe zur NISV – Mobilfunk- und WLL- Basisstationen" müsse auf dem Standortdatenblatt in den Zusatzblättern 2 bis 4 die äquivalente Strahlungsleistung ERP je Antenne, Frequenzband und Funkdienst detailliert und verbindlich angegeben werden. Mit einem Rundschreiben vom 24. September 2010 habe das BAFU diese Deklarationspflicht dahingehend vereinfacht, dass auf die Angabe des Funkdienstes verzichtet werden könne.