6. Die Rekurrentin rügt weiter, die Baugesuchsunterlagen seien auch deshalb unvollständig, weil auf dem Baugesuchsformular nicht angegeben werde, "was für Antennen (5G?) errichtet werden sollen". Dies gehe auch aus dem Standortdatenblatt nicht hervor (vgl. Eingabe vom 21. Juli 2019 Ziff. B.2).