Nichts wesentlich Anderes ergibt sich aus dem Schreiben an Rechtsanwalt Urs Pfister vom 8. März 2019, wo als Beilage (nur) der "Einsprache-Entscheid und Baubewilligung Nr. 2018-23" aufgeführt wird. Es steht somit fest, dass die bewilligten Gesuchsunterlagen samt genehmigten Plänen sowie die Stellungnahme des AFU vom 14. September 2018 anlässlich Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 19/2020), Seite 10/26 des Versands des angefochtenen Entscheids zwar der Bauherrschaft, nicht aber der Rekurrentin zugestellt wurden.