4.2 Gemäss Einspracheentscheid und Baubewilligung Nr. 2018-23 vom 7. März 2019 wurde die Beurteilung des AFU vom 14. September 2018 zu einem integrierenden Bestandteil der Baubewilligung erklärt. Ebenfalls sind daraus die Empfänger sowie die jeweiligen Beilagen ersichtlich. Demnach erhielt die Rekurrentin zusammen mit dem angefochtenen Entscheid einzig eine Gebührenrechnung. Nichts wesentlich Anderes ergibt sich aus dem Schreiben an Rechtsanwalt Urs Pfister vom 8. März 2019, wo als Beilage (nur) der "Einsprache-Entscheid und Baubewilligung Nr. 2018-23" aufgeführt wird.