3.3.2 Das AFU unterstützt die Gemeinden bei Baubewilligungsverfahren betreffend Standort einer Mobilfunkanlage, indem es technische Fragen zum Vollzug der NISV beantwortet und bestätigt, ob die Grenzwerte der NISV gemäss Standortdatenblatt eingehalten sind. Entsprechend war das Schreiben des AFU vom 14. September 2018 an das Bauamt der Politischen Gemeinde X.___ gerichtet und es enthielt eine Beurteilung des geplanten Vorhabens hinsichtlich der NISV. Eine "Mitwirkung" von C.___ an einer "Anordnung" der Vorinstanz (hier: angefochtene Baubewilligung und Einspracheentscheid) ist darin nicht zu erkennen und liegt nicht vor.