E. a) Das Baudepartement führte am 17. September 2019 in Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie zwei Vertretern des AFU einen Augenschein durch. Mit Schreiben vom 19. September 2019 wurde den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Einreichung einer Stellungnahme gegeben und Rechtsanwalt Urs Pfister um Mitteilung gebeten, falls am Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht in die Rekursakten festgehalten werde. Ausserdem wurde die Baurechtsnehmerin mit einem Aktenverzeichnis sowie mit einzelnen Eingaben aus dem Rekursverfahren bedient und es wurde ihr die Möglichkeit gegeben, eine Vernehmlassung zur Sache einzureichen.