Sie bestreitet die Einhaltung des Grenzwerts von 5 V/m und kritisiert das Standortdatenblatt unter weiteren Gesichtspunkten. Aus den nachträglich eröffneten Plänen ergebe sich ausserdem, dass der Mast der streitigen Mobilfunkantennenanlage die bestehende Dachfläche durchstossen solle, was eine Veränderung der Dachfläche darstelle. Das Bauvorhaben halte die Vorgaben des kommunalen Baureglements zu Dachaufbauten und -einschnitten nicht ein.