c) Nach Zustellung der Vernehmlassungen der Verfahrensbeteiligten reichte die Rekurrentin eine weitere Eingabe, datierend vom 21. Juli 2019, ein. Im Wesentlichen hält die Rekurrentin an den Ausführungen gemäss ihrer Rekursergänzung fest und legt nochmals ihren Standpunkt zu einzelnen umstrittenen Fragen dar. Darüber hinaus nimmt sie Stellung zu den kommunalen Vorakten, macht deren Unvollständigkeit geltend und rügt, das darin enthaltene Standortdatenblatt könne nicht richtig sein. Sie bestreitet die Einhaltung des Grenzwerts von 5 V/m und kritisiert das Standortdatenblatt unter weiteren Gesichtspunkten.