1. Der Bau- und Einspracheentscheid des Gemeinderates X.___ vom 7. März 2019 i.S. Baugesuch Nr. 2018- 23, Ziff. 1 (öffentlich-rechtliche Einsprache) sei aufzuheben, die öffentlich-rechtliche Einsprache sei gutzuheissen; Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 19/2020), Seite 3/26 dementsprechend sei auch Ziff. 4 des Beschlusses aufzuheben und das Baugesuch Nr. 2018-23 sei wegen Verletzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist;