c) Mit Beschluss vom 7. März 2019 erteilte der Gemeinderat X.___ die Baubewilligung unter Bedingungen und Auflagen und wies die Einsprache der A.___ AG ab. Deren öffentlich-rechtlichen Einwände (insb. Unvollständigkeit des Baugesuchs; Überschreitung von Ge- bäude-/Firsthöhe) hielt der Gemeinderat X.___ für nicht stichhaltig, und auch das Vorliegen übermässiger Immissionen verneinte er. C. Gegen diesen Beschluss erhob die A.___ AG durch ihren Rechtsvertreter mit Schreiben vom 25. März 2019 Rekurs beim Baudepartement. Mit Rekursergänzung vom 6. Mai 2019 werden folgende Anträge gestellt: