b) Innert der Auflagefrist vom 27. September 2018 bis 10. Oktober 2018 erhob die A.___ AG, X.___, vertreten durch lic.iur. Urs Pfister, Rechtsanwalt, St.Gallen, Einsprache gegen das Bauvorhaben. Mit Einspracheergänzung vom 23. Oktober 2018 machte sie unter anderem die Unvollständigkeit des Baugesuchs, die Überschreitung der zulässigen Gebäude- bzw. Firsthöhe sowie übermässige Immissionen geltend.