12.2 Wie oben bereits dargelegt, hält das geplante Bauvorhaben die Planungswerte nicht ein. Sodann reicht die Auflage einer Personalschulung nicht aus, um die Einhaltung der Planungswerte sicherzustellen. Wie sich im Rahmen des vom AFU erstellten Amtsberichts gezeigt hat, sind vielmehr bauliche Massnahmen wie Lärmschutzwände oder gar eine Betriebshalle notwendig. Hierbei handelt es sich selbstredend nicht um untergeordnete Nebenpunkte, welche mit Hilfe einer Auflage geregelt werden können. Der Rekurs ist somit auch in diesem Punkt abzuweisen.