Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 40/2020), Seite 20/23 Massnahmen. Am Augenschein wiederholte die Vertreterin des AFU, dass bauliche Massnahmen zum Lärmschutz notwendig seien. Am zweckmässigsten sei eine schalldämmende Halle, durch welche die Lärmquellen auf möglichst viele Seiten hin abgeschirmt würden. Selbst das Gutachten S.___ AG schlägt neben betrieblichen Lärmschutzmassnahmen (Personalschulung, Verlegen der Umschlagszonen) auch bauliche Massnahmen wie die Erstellung einer Lärmschutzwand vor. Somit steht fest, dass die Vorinstanz die vorgeschlagene Massnahme der Personalschulung gewürdigt und zu Recht auf die Anordnung verzichtet hat.