11.2 Gemäss dem Gutachten R.___ AG sind die Lärmimmissionen nicht ein primäres Problem des Gerüstlagers und Umschlagplatzes, sondern ein individuelles Personalproblem. Es empfehle sich daher das Personal hinsichtlich einer lärmarmen Arbeitsweise zu schulen und zu überwachen. Sofern mittels einer Personalschulung keine entscheidenden Verbesserungen möglich seien, so helfe nur noch der Bau einer Halle. Die Vorinstanz hat im angefochtenen Entscheid dargelegt, warum die Baubewilligung auch unter Auflage einer Personalschulung nicht erteilt werden könne.