Auch wenn der vorliegende Gerüstbaubetrieb als zonenkonform zu beurteilen ist, so hat dieser dennoch die lärmschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Aus dem Verweis auf Beispiele in anderen Kantonen kann die Rekurrentin ebenfalls nicht zu ihren Gunsten ableiten. Gerade wenn es darum geht, ob die Lärmschutzvorschriften eingehalten sind, ist jeweils auf die konkreten Verhältnisse abzustellen. Es ist somit durchaus möglich, dass der von der Rekurrentin erwähnte Betrieb im Kanton Thurgau die lärmschutzrechtlichen Vorschriften erfüllt, weshalb er auch bewilligt werden konnte. Dies ist für das vorliegend zu beurteilende Baugesuch jedoch, wie aufgezeigt, nicht der Fall.