Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 40/2020), Seite 18/23 der bestehende Betrieb beurteilt worden ist. Mit der beantragten Baubewilligung würde der Werkplatz noch näher an die ohnehin schon lärmbelasteten Rekurrenten heranrücken. Die zu erwartenden Immissionen wären – was auch der Gutachter der Rekurrentin am Augenschein bestätigt hat – noch grösser. Ebenfalls unbeachtet geblieben ist, dass sich der Wohnort des Rekursgegners 4 in der W2 befindet. Die W2 ist der Empfindlichkeitsstufe II zugeordnet, für welche mit 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht noch tiefere Planungswerte gelten.