Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 40/2020), Seite 17/23 hier der Lärm des Schmiedens in einer Schlosserei oder das Auf- und Abladen von Metallteilen in einem Industriewerk erwähnt. Um solche impulshaltigen Geräusche störungsgerecht beurteilen zu können, gibt es die Pegelkorrektur K3. Die Höhe der Pegelkorrektur ist abhängig von Impulsen der Lärmphase am Immissionsort. Die Pegelzuschläge K2 und K3 erfolgen auf der Basis von einem nicht hörbaren (0), schwach hörbaren (+2), deutlich hörbaren (+4) und stark hörbaren (+6) Ton- resp. Impulsgehalt. Sie werden im konkreten Fall nach den oben benannten Kriterien von den Vollzugsbehörden bzgl. Immissionsort festgelegt.