Am Augenschein vor Ort teilte die Vertreterin des AFU mit, dass aufgrund der Tätigkeiten, welche auf dem Areal vorgenommen werden würden (Stapeln von Metall auf Metall) von einem deutlich hörbaren Tongehalt auszugehen sei. Die verwendete Pegelkorrektur K2 von 4 dB(A) sei sicherlich gerechtfertigt.