Es könne davon ausgegangen werden, dass ein erfahrener Lärmgutachter die diesbezügliche Beurteilung mit anderen Lärmquellen vergleichen könne. Zudem werde mit der Wahl einer eher (zu) hohen Pegelkorrektur mehr Sicherheit geschaffen, dass die berechneten Beurteilungspegel der effektiven Belastung entsprechen. Abschliessend könne die Richtigkeit der gewählten Pegelkorrektur indes nur anlässlich einer Hörprobe am Immissionsort beurteilt werden. Am Augenschein vor Ort teilte die Vertreterin des AFU mit, dass aufgrund der Tätigkeiten, welche auf dem Areal vorgenommen werden würden (Stapeln von Metall auf Metall) von einem deutlich hörbaren Tongehalt auszugehen sei.