Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 40/2020), Seite 16/23 7.4 Die Rekurrentin rügt, dass die im Gutachten R.___ AG verwendeten Pegelkorrekturen K2 für den Tongehalt und K3 für den Impulsgehalt zu hoch seien. Ein Geräusch habe einen hohen Tongehalt, wenn eine Frequenz sehr dominant sei. Es werde im Gutachten R.___ AG nicht begründet, wieso eine Pegelkorrektur K2 mit 4 dB(A) gerechtfertigt sei. Normalerweise liege der Wert K2 bei 0 bis max. 2 dB(A). Auch die Einstufung der Pegelkorrektur K3 für den Tongehalt sei mit dem Maximalfaktor von 6 dB(A) zu hoch. Diese Einstufung resultiere nicht zuletzt aus dem Sonderereignis vom 16. August 2018.