Jedoch ist offensichtlich, dass es sich hierbei nicht um repräsentative Betriebsphasen eines Gerüstbaubetriebs handelte. Zum einen entspricht der Beurteilungspegel mit 45 dB(A) dem Grundgeräuschpegel der übrigen Messtage. Zum anderen lag der impulsartige Spitzenwert lediglich bei 65 dB(A). Somit fehlten an diesem Tag die Impulspegel, welche charakteristisch sind für das Aufschlagen von Metall auf Metall. Es ist anzunehmen, dass in jenem Zeitraum keine – oder zumindest keine für den Gerüstbaubetrieb repräsentativen – Arbeiten vorgenommen worden sind.