BAFU Vollzugshilfe]). Da der Industrie- und Gewerbelärm in der Regel keinen einigermassen gleichmässigen Betriebslärm darstellt, sind in den entsprechenden Lärmphasen Messungen vorzunehmen. Eine Messung hat während einer genügend langen Zeit und während einer repräsentativen Betriebsphase der Lärmquelle zu erfolgen. Die Verwertbarkeit einer Messung ist nicht immer gegeben, da diese aus verschiedenen Gründen fehlerhaft sein kann. So können Messungen etwa durch Umgebungsgeräusche oder Wettereinflüsse verfälscht werden. Sodann kann es sein, dass zum gemessenen Zeitpunkt kein repräsentativer Betriebszustand vorlag.