7.1.2 Das AFU beurteilte in seinem Amtsbericht das Gutachten R.___ AG als nachvollziehbar und plausibel. Selbst wenn die höheren Immissionspegel vom 16. August 2018 nicht berücksichtigt würden, liege der mittlere Beurteilungspegel mit 62,5 dB(A) am Tag immer noch über dem einzuhaltenden Planungswert. Die Lärmmessung vom 12. November 2018 könne bei der Mittelwertbildung berücksichtigt werden, wenn es sich dabei um eine repräsentative Arbeitssituation handelte. Über die Zeitkorrektur nach Anhang 6 Ziff. 31 LSV würden die niedrigen, für den Gesamtpegel nicht relevanten Pegel berücksichtigt. Die Zeit, in welchen die Lärmquellen nicht aktiv seien, sei somit berücksichtigt.