Die vorliegend anwendbare Pegelkorrektur berücksichtigt den Lärm bei Anlagen der Industrie und des Gewerbes (ergibt Pegelkorrektur K1), die Hörbarkeit des Tongehalts des Lärms am Immissionsort (ergibt Pegelkorrektur K2) sowie die Hörbarkeit des Impulsgehalts des Lärms am Immissionsort (ergibt Pegelkorrektur K3). Weiter erfolgt eine Betriebszeitenkorrektur, welche die durchschnittliche Dauer der lärmverursachenden Tätigkeit berücksichtigt (ergibt die durchschnittliche Dauer ti).