Es ist unbestritten, dass es sich bei der geplanten Erweiterung des Werkplatzes um eine neue ortsfeste Anlage handelt, für welche die Planungswerte für Industrie- und Gewerbelärm gemäss Anhang 6 der LSV massgebend sind. Die Wohnhäuser der Rekursgegner 1 bis 3 befinden sich in der Landwirtschaftszone bzw. im übrigen Gemeindegebiet. Gemäss Art. 9 des Baureglements der Politischen Gemeinde Z.___ vom 15. Dezember 2009 wird die Landwirtschaftszone sowie das übrige Gemeindegebiet der Empfindlichkeitsstufe III zugeordnet. Das Wohnhaus des Rekursgegners 4 befindet sich in der W2, welche der Empfindlichkeitsstufe II zugeordnet wird. Gemäss Anhang 6